| Die 1 Euro GmbH |
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| Geschrieben von: Ralph Schuenemann |
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Die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll gegenüber der britischen Limited gefördert werden. Absicht der Bundesregierung ist es den Gündern eines Unternehmens diesen Punkt einfacher zu gestalten. Die angestrebte Gründung einer GmbH ist mit einem Einsatz von einem €. In der Vergangenheit wurde vorausgesetzt für die GmbH-Gründung ein Gundkapital von wenigstens 25t €. Wie eine bekannte Zeitung schrieb besteht Einklang den einzelnen Regierungsvertretern und eine Reform soll in der Bundesregierung verabschiedet werden. Die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll gegenüber der britischen Limited gefördert werden. Die Ursache für den Entschluss das Stammkapital auf nur einen Euro zu ändern ist der die geringe Anzahl der Firmengründungen. Mit der Reformierung des Gesetzes für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung will der Bundestag dem negativen Trend entgegen wirken. Weiterhin zur GmbH soll es die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft geben. Mit einem Mindeststammkapital von 1nem € gibt es ab 01.01.2008 die Möglichkeit eine Gründung einer Selbstständigkeit in Form der namentlich bekannten haftungsbeschränkten ein € GmbH vorzunehmen. Die Gründung der Rechtsform GmbH soll attraktiver umgesetzt werden. Rechtsgrundlage für die neue Mini-GmbH (1 Euro GmbH) sind im Reglement zur Modernisierung des Rechtes einer GmbH und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) festgehalten. Der offzielle Name dafür ist "haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft". Kennzeichen der neuen Unternehmensform ist das geringe Mindeststammkapital, denn die Anteile an einer Gesellschaft können ab einem Euro gestückelt werden. Die Mustersatzung darf ohne notarielle Beglaubigung verwendet werden. Durch diese Nutzung und dem erlabten elektronischen Eintrag in das Handelsregister könnte die GmbH-Gründungsdauer ganz schnell wahr werden. Die Stammeinlage ist cash zu zahlen, es bedarf nicht der sog. Einlage der Sachen. Die Zahl der Mitwirkenden ist auf drei beschränkt, ebenso sind die GmbH-Gesellschafter in der Firmenliste eingetragen. Als Sicherheit sind auf genau ein Viertel des Jahresgewinnes sparen, solange ein Eigenkapital in Höhe von zehntausend € erreicht ist. Das ist so hoch der uns bekannten GmbH. Firmieren muss das Unternehmen mit dem Kürzel UG. Die Abkürzung kann sich jedoch auch als Nachteil erweisen, dieses zeigt dem möglichen Vertragspartner, der sich mit der neuen Unternehmensform auskennt, dass dieser Gesellschaft das Kapitalstamm in Höhe von 10.000 € fehlt. Ansonsten untersteht die Unternehmergesellschaft (von der Haftung beschränkt) den selben Gesetzen wie die GmbH. Auf der einen Seite steht die Mini-GmbH unter der absoluten Kontrolle durch die Finanzamt, anderseits verspricht die Mini-GmbH außerdem Vorzüge für Gründer einer Existenz. Es ist nicht nur für die deutsche Wirtschaft einen Pluspunkt dar, wenn dank die Mini-GmbH, die zahkreiche Umorientierung von Firmen nach England, mit dem Inhalt der Limited, wie auch die Amoral in Form von „Briefkastenfirmen" verhindert wird. Positiv ist auch, dass der Unternehmer, keinen Firmensitz in England mehr vorweisen muss und der der Kampf mit den Behörden in England mit den englischen Finanzämtern nicht mehr bewältigt werden muss. Ein weiterer positiver Effekt für zukünftige Gläubiger der Mini-GmbH ist, dass sie nicht mehr befürchten müssen, dass ihr Geld im Ausland verschwindet. Unternehmer und Kunden werden künftig nur Vorteile haben von der Unternehmergesellschaft.
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