Montag, 21. Mai 2012, 18:26:45

Anmeldung



Heute349
Gestern378
Woche349
Monat11816
Gesamt385619


Was ist eine Abmahnung? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Sandra Sommer   


Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-qformat:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:10.0pt; mso-para-margin-left:0cm; line-height:115%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Calibri","sans-serif"; mso-ascii-font-family:Calibri; mso-ascii-theme-font:minor-latin; mso-hansi-font-family:Calibri; mso-hansi-theme-font:minor-latin; mso-fareast-language:EN-US;}

In der Regel kann eine Abmahnung auch als rote Karte für den Arbeitnehmer bezeichnet werden. Abmahnungen werden vom Arbeitgeber dann vergeben, wenn er mit dem Verhalten des Arbeitnehmers nicht einverstanden ist, wobei sie mehr als eine einfache Ermahnung darstellt. Im Wiederholungsfall muss der Arbeitnehmer mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Kündigung rechnen, denn über die Abmahnung bekommt der Arbeitnehmer die letzte Möglichkeit, sein Verhalten zu ändern. Eine Abmahnung dient dem Arbeitgeber somit prinzipiell als Vorreiter für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Möchte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Kündigung aussprechen, welche auf das verhaltenswidrige Verhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen ist, so muss im Vorfeld eine Abmahnung vorliegen.
Sobald der Arbeitgeber eine Abmahnung ausgesprochen hat, kann er dem Arbeitnehmer nicht wegen des gleichen Vorfalls kündigen, denn er hat mit der Abmahnung bereits dokumentiert, dass er seinem Arbeitnehmer noch eine Chance erteilen möchte.

In der Regel sollte eine Abmahnung grundsätzlich schriftlich erfolgen, allein schon aus Beweisgründen. Außerdem sollte sich der Arbeitgeber die Abmahnung immer vom betroffenen Arbeitnehmer unterzeichnen lassen.
Prinzipiell ist es nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber bestimmte Fristen für eine Abmahnung einhalten muss, allerdings kann eine Abmahnung unwirksam werden, wenn der Arbeitgeber zu lange wartet und der betroffene Arbeitnehmer davon ausgehen muss, dass sein Fehlverhalten keine Konsequenzen nach sich ziehen wird.
Eine Anhörung des Arbeitnehmers ist nur dann erforderlich, wenn ein Tarifvertrag eine Anhörungspflicht vorsieht, da ansonsten eine Abmahnung unwirksam wäre.

Was kann der Arbeitgeber abmahnen?
Grundsätzlich kann der Gegenstand einer Abmahnung eine arbeitsvertragliche Verletzung des Arbeitnehmers sein, welche im Zusammenhang mit ihm übertragenen Aufgaben stehen. Hierzu zählen unter anderem Pflichtverstöße im Leistungsbereich, wie beispielsweise mangelhafte Ausführung der Tätigkeit, ein dauerhaftes zu spät kommen, ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsort oder die private Nutzung des Internets, wenn es der Arbeitgeber im Vorfeld bereits ausdrücklich untersagt hat.

Pflichtverstöße, welche das Vertrauen beider Vertragsparteien betreffen, machen eine Abmahnung eigentlich sinnlos, denn häufig kann verlorenes Vertrauen nicht wiederhergestellt werden. Ist das Vertrauensverhältnis allerdings nicht gebrochen, was häufig bei leichten Verstößen der Fall sein kann, so ist eine erfolglose Abmahnung zwar erfolglos, aber dennoch zwingend erforderlich, da nur so dem Arbeitnehmer im Falle einer Wiederholung gekündigt werden kann.

Spricht der Arbeitgeber allerdings unbegründet eine Abmahnung aus oder fühlt sich der Arbeitnehmer zu Unrecht behandelt, so ist es grundsätzlich empfehlenswert, dass der Arbeitnehmer einen guten
Anwalt für Arbeitsrecht aufsucht, welcher sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat. Mit Hilfe des Anwalts kann unter anderem vor den Arbeitsgerichten bewirkt werden, dass die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen ist. Außerdem ist dem Arbeitnehmer zu raten, dass er schriftlich gegenüber dem Arbeitnehmer darlegt, welche Einwendungen er gegen die Abmahnung hat.

 



Sandra Sommer ist seit Dienstag, 18. Oktober 2011 bei uns Autor.

weitere Artikel dieses Autors

t.one blue was designed 2006 by Karsten Oltrogge: www.tone.oltrogge.ws
Homepage of Karsten Oltrogge: www.oltrogge.ws