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Neben der Wirtschaftskrise, der Grundlage für eine schlechte Auftragslage mit weniger Einnahmen, belasten hohe und weiter steigende Energiekosten die Unternehmensgewinne zusätzlich. Einen großen Anteil dieser Energiekosten daran machen die sogenannten Ökosteuern aus. Zu ihnen gehört unter anderem auch die Stromsteuer.
Zahlreiche Unternehmen können eine Verringerung der Stromsteuer und / oder eine Stromsteuererstattung beantragen. Die Ersparnis daraus, kann je nach Verbrauch einige Hundert Euro ausmachen. Vergünstigen und eine Stromsteuererstattung können allerdings nur Unternehmen beantragen und erhalten, die zum Produzierenden Gewerbe gehören. Dazu zählen Industriebetriebe, aber auch z. B. Handwerksbetriebe wie Bäcker, Metzger und Bauunternehmen. Sobald ihr Stromverbrauch pro Jahr mehr als 25 MWH beträgt, können auch sie eine Stromsteuererstattung in Anspruch nehmen. Ab einem Stromverbrauch über 25 MWH kann man den ermäßigten Steuersatz von 12,30 Euro, anstatt 20,50 Euro, beantragen. Dem Antrag auf die Stromsteuererstattung muss man neben den Stromrechnungen des vergangenen Jahres noch einen aktuellen Handelsregisterauszug beilegen. Außerdem muss, z. B. durch eine Kopie des Lohnjournals der im beantragten Zeitraum gezahlte Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung belegt und nachgewiesen werden. Auch diese Zahlen sind beim Antrag auf Stromsteuererstattung wichtig. Ohne diese Belege wird der Antrag auf Stromsteuererstattung nicht bearbeitet oder gar bewilligt. Da die Berechnung des Steuerentlastungsbetrag recht kompliziert ist, muss dies nicht von jedem Betrieb selbst durchgeführt werden, sondern wird vom Zoll übernommen. Laut Gesetz kann jedes Unternehmen des Produzierenden Gewerbes einen Antrag auf Stromsteuererstattung stellen, das nachweislich versteuerten Strom für die Elektrolyse, für die Herstellung von Glas, Keramik, Ziegeln, Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips sowie die Herstellung und Verarbeitung von Metallwaren oder für chemische Reduktionsverfahren verbraucht hat. Die Stromsteuer wurde im April 1999 eingeführt und hatte zum Ziel, einen bewussteren und effizienteren Umgang mit wertvollen Rohstoffen zu erreichen. Sie wurde dann stufenweise von 1,02 Cent/KWh auf inzwischen 2,05 Cent/KWh angehoben. Da auf die Stromsteuer die Mehrwertsteuer von 19 % noch zusätzlich erhoben wird, ist eine Stromsteuererstattung für viele Unternehmen eine willkommene Entlastung auf die ohnehin schon hohen Energiepreise. Michael Dunker
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