Montag, 21. Mai 2012, 18:18:03

Anmeldung



Heute346
Gestern378
Woche346
Monat11813
Gesamt385616


Markenrecht sorgt für faire Bedingungen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Michael Dunker   


Mit Hilfe des Markenrechts wird in der Marktwirtschaft die Bezeichnung für ein Produkt als einmalig gekennzeichnet und eine Vergabe des gleichen Namens an ein weiteres Produkt mit ähnlichen oder identischen Eigenschaften verhindert.

Das Markenrecht in Deutschland kollidiert häufig mit anderen Rechten. Die deutschen Rechtsgebiete greifen ineinander und es gibt oft Situationen, in denen die Regelungen mehrerer Gesetze angewandt werden können.


Selbstverständlich gibt es ein Markenrecht nicht nur in Deutschland. Dazu ist die Wirtschaft in den letzten Jahren mehr und mehr eine globale Angelegenheit geworden, die sich weit über die Grenzen des eigenen Landes hinaus ausdehnt. Deshalb erstreckt sich das Markenrecht neben Deutschland auf Europa und weiterführend über die gesamte Welt.

Soll eine Marke entstehen, so sind nach dem Markenrecht verschiedene Schritte zu gehen. Zu Beginn ist die Feststellung notwendig, auf welches Gebiet sich die Marke erstrecken soll. Innerhalb dieses Kreises wird festgestellt, ob nicht bereits ältere Rechte vorhanden sind, die dem Schutz der neuen Marke entgegenstehen. Je nachdem, wie groß sich ein solches Gebiet beläuft, kann die Prüfung von eventuell schon bestehenden Rechten einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.

Erfolgt eine positive Prüfung für den Markeninhaber, d. h. es wurden keine weiteren Rechte gefunden, wird die von diesem angestrebte Marke optimiert. Eine wichtige Rolle dabei spielt die sogenannte Nizzaer Klassifikation. Im Rahmen derer wird eine Zuordnung zu einer bestimmten Klasse der Ware vorgenommen. Innerhalb dieser Klasse wird die Absicherung der Marke durchgeführt.

Schlussendlich muss der Markeninhaber dafür Sorge tragen, dass seine Marke auch tatsächlich registriert wird. Sonst kann er die Vorteile im Zuge des Markenrechtes nicht genießen.

Das Verfahren zur Registrierung der Marke wird mit Einreichung einer Markenanmeldung in Gang gesetzt. Ist das Verfahren abgeschlossen und die Marke wurde anerkannt, dann bekommt der Markeninhaber eine Markenurkunde, die im bescheinigt, dass die Marke in seinem Eigentum steht. Er darf ab diesem Zeitpunkt seine Marke mit dem allen bekannten ® kennzeichnen.

Michael Dunker 

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

 



Profiwin.de - Wir machen Sie zum Gewinner
t.one blue was designed 2006 by Karsten Oltrogge: www.tone.oltrogge.ws
Homepage of Karsten Oltrogge: www.oltrogge.ws