Montag, 21. Mai 2012, 18:16:07
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Geschrieben von: Thomas
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Schon seit November 2008 ist die sog. Mini-GmbH in aller Munde. Begrenzte Haftung bei geringer Stammeinlage ab einem Euro und noch dabei im deutschen Gesetz verwurzelt - die Mini-GmbH gewährt etliche Vorteile! Und auf diese Weise hat die Unternehmergesellschaft der Englischen Limited in der Beliebtheit vieler Unternehmensgründer den Rang abgelaufen. Aber ist der Trend zur Mini-GmbH begründet?
Hier die relevantesten Rahmendaten zur Minigeselltschaft, mit der man als "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" firmiert: Bei Gründung einer Mini-GmbH beträgt das Einlagekapital mindestens einen Euro. Nichtsdestotrotz muss man bei einer Mini-GmbH Rücklagen bilden, bis man das Stammkapital einer normalen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, demzufolge 25.000 Euro, erreicht hat. Erst dann erhält die Minigesellschaft den Status einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ebenso wie bei einer GmbH müssen Gründer auch bei der Unternehmensgründung der Mini-GmbH zum Notar, da nur jener das Protokoll ausfüllen darf. Vorausgesetzt, dass ein Musterprotokoll eingesetzt werden soll, wird eine Zahl der Gesellschafter bei der Minigesellschaft auf höchstmöglich drei eingeschränkt.
Minigesellschaft oder doch Englische Limited?
Ganz so unkompliziert wie bei der Englischen Ltd funktioniert die Unternehmensgründung einer Unternehmergesellschaft also in keinster Weise. Viele Begründer geben von daher fortgesetzt noch einer Limited den Vorzug vor der Unternehmergesellschaft. Ist die Mini-GmbH für Sie die passende Gesellschaftsform? Informieren Sie sich auf der Website Förderland über sämtliche Vorteile und Nachteile bei der Unternehmensgründung einer Unternehmergesellschaft.
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Thomas ist seit Mittwoch, 09. November 2011 bei uns Autor.
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