Montag, 21. Mai 2012, 16:38:42

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Voraussetzungen für den Wechsel in die private Krankenversicherung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Peter Brüller   


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Um in die PKV zu wechseln, ist für Arbeitnehmer die Versicherungspflichtgrenze von großer Bedeutung. Denn sie besagt, ab welchem Bruttoeinkommen in die Krankenversicherung gewechselt werden darf.

Gesundheitsreform im Jahr 2011

Die Wartefrist sowie die Versicherungspflichtgrenze wurde 2011 durch die Gesundheitsreform vermindert. Das Jahresarbeitsentgeld beträgt nun 4.125 Euro im Monat und im Jahr 49.500 Euro. In den Verdienst können dabei auch Sonderzahlungen, wie z.B. ein Bonus, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld mit eingerechnet werden. Um in die private Krankenversicherung wechseln zu können, muss ein Arbeitnehmer mindestens 1 Jahre lang (in Folge) über diese Versicherungspflichtgrenze kommen.

Mehr Vorteile für Angestellte

Angestellte haben von der Gesundheitsreform deutlich mehr Vorteile erhalten. Durch die Senkung der Pflichtgrenzen können nun mehr Angestellte wechseln. Da sich die Beiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung an dem Einkommen orientieren, kann sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Angestellte durch aus lohnen. Hier sind die Prämien um einiges günstiger und die Leistungen durchaus höher. Angestellte die die Voraussetzungen für einen Wechsel erfüllen, können zwischen einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung wählen.

Die private Krankenversicherung ist nur bestimmten Gruppen vorbehalten. Dazu gehören Freiberufler, Selbstständige, Studenten und Beamten. Auch Arbeitnehmer die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, dürfen Mitglied in der PKV werden. Wer nicht die Möglichkeit hat in eine private Krankenversicherung zu wechseln, kann mit entsprechenden Zusatzversicherungen seinen Versicherungsschutz erweitern.

Bedingungen für die einzelnen Zielgruppen

Freiberufler und Selbstständige:
Eine private Krankenversicherung ist für sie freiwillig und dazu einkommensunabhängig. Ausnahmen stellen dabei Landwirte, Publizisten und Künstler dar, sie haben eine Versicherungspflicht.

Arbeitnehmer und Angestellte:
Üblicherweise sind sie gesetzlich krankenversichert, können allerdings wenn sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen in die private Krankenversicherung wechseln. Entscheidend ist hierfür die Versicherungspflichtgrenze. Eine Sonderregelung gibt es für Berufseinsteiger. Wenn sie in einem Angestelltenverhältnis stehen und über der Pflichtgrenze mit ihrem Gehalt liegen, dürfen sie sich sofort eine private Krankenversicherung suchen.

Ärzte, Studenten und Beamte:
Diese Personengruppe darf sich privat krankenversichern. Für sie eigens entworfene Tarife, profitieren sie bei der PKV von günstigen Prämien. In der GKV müssten sie dagegen recht hohe Beiträge zahlen und hätten zudem auch schlechtere Leistungen.

Kinder und Familien:
Für Familien ist es lohnenswerter in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, weil Kinder hier beitragsfrei mitversichert sind. Wer dennoch seine Familie bei einer privaten Krankenversicherung absichern möchte, kann dabei auf spezielle Familientarife zurückgreifen.

 



Peter Brüller ist seit Mittwoch, 10. August 2011 bei uns Autor.

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