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Um in die PKV zu wechseln, ist für Arbeitnehmer
die Versicherungspflichtgrenze von großer Bedeutung. Denn sie besagt, ab
welchem Bruttoeinkommen in die Krankenversicherung gewechselt werden darf.
Gesundheitsreform im Jahr 2011
Die Wartefrist sowie die Versicherungspflichtgrenze wurde 2011 durch die
Gesundheitsreform vermindert. Das Jahresarbeitsentgeld beträgt nun 4.125 Euro
im Monat und im Jahr 49.500 Euro. In den Verdienst können dabei auch
Sonderzahlungen, wie z.B. ein Bonus, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld mit
eingerechnet werden. Um in die private Krankenversicherung wechseln zu können,
muss ein Arbeitnehmer mindestens 1 Jahre lang (in Folge) über diese
Versicherungspflichtgrenze kommen.
Mehr Vorteile für Angestellte
Angestellte haben von der Gesundheitsreform deutlich mehr Vorteile erhalten.
Durch die Senkung der Pflichtgrenzen können nun mehr Angestellte wechseln. Da
sich die Beiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung an dem Einkommen
orientieren, kann sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung für
Angestellte durch aus lohnen. Hier sind die Prämien um einiges günstiger und
die Leistungen durchaus höher. Angestellte die die Voraussetzungen für einen Wechsel erfüllen, können zwischen
einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung
wählen.
Die private Krankenversicherung ist nur bestimmten Gruppen vorbehalten. Dazu
gehören Freiberufler, Selbstständige, Studenten und Beamten. Auch Arbeitnehmer
die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, dürfen Mitglied in der PKV
werden. Wer nicht die Möglichkeit hat in eine private Krankenversicherung zu wechseln,
kann mit entsprechenden Zusatzversicherungen seinen Versicherungsschutz
erweitern.
Bedingungen für die einzelnen Zielgruppen
Freiberufler und Selbstständige:
Eine private Krankenversicherung ist für sie freiwillig und dazu
einkommensunabhängig. Ausnahmen stellen dabei Landwirte, Publizisten und
Künstler dar, sie haben eine Versicherungspflicht.
Arbeitnehmer und Angestellte:
Üblicherweise sind sie gesetzlich krankenversichert, können allerdings wenn sie
die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen in die private Krankenversicherung
wechseln. Entscheidend ist hierfür die Versicherungspflichtgrenze. Eine
Sonderregelung gibt es für Berufseinsteiger. Wenn sie in einem
Angestelltenverhältnis stehen und über der Pflichtgrenze mit ihrem Gehalt
liegen, dürfen sie sich sofort eine private Krankenversicherung suchen.
Ärzte, Studenten und Beamte:
Diese Personengruppe darf sich privat krankenversichern. Für sie eigens
entworfene Tarife, profitieren sie bei der PKV von günstigen Prämien. In der
GKV müssten sie dagegen recht hohe Beiträge zahlen und hätten zudem auch
schlechtere Leistungen.
Kinder und Familien:
Für Familien ist es lohnenswerter in der gesetzlichen Krankenversicherung zu
bleiben, weil Kinder hier beitragsfrei mitversichert sind. Wer dennoch seine
Familie bei einer privaten Krankenversicherung absichern möchte, kann dabei auf
spezielle Familientarife zurückgreifen.
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