| Kalkulatorische Kosten |
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| Geschrieben von: Jens Graupner |
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Kalkulatorische Kosten können in Form von kalkulatorischen Zinsen, kalkulatorischer Miete, kalkulatorischem Unternehmerlohn, kalkulatorischer Abschreibungen und kalkulatorischen Wagnissen vorliegen. Kalkulatorische Zinsen stellen Kosten für entgangene Zinsgewinne, die mit der Anlage von Kapital am Kapitalmarkt realisiert werden hätten können, wenn dieses nicht zur Selbstfinanzierung aufgewendet worden wären, dar. Die kalkulatorischen Zinsen sind Opportunitätskosten und stellen Kosten der entgangenen Gelegenheit dar. Sinn der kalkulatorischen Kosten ist es die mögliche Verzinsung der Anlage von Kapital in die Berechnung des Betriebsergebnisses im Sinne der Erfüllung der Geschäftsaufgabe einfließen zu lassen. Problematisch gestaltet sich die Ermittlung der kalkulatorischen Kosten aufgrund des rückläufigen Anfalls. Die kalkulatorische Miete ergibt sich aus dem Ansatz des Aufwandes der für die Anmietung von Räumen oder Sachgegenständen über einen Fremdmieter entstehen würden wenn diese Mietgegenstände unentgeltlich als Privateigentum des Unternehmers zur Verfügung gestellt werden. Der kalkulatorische Unternehmerlohn wird als Pendant zum Erhalt eines Gehaltes eines selbstständigen Unternehmers angesetzt, der kein Gehalt beziehen darf, angesetzt. Die Berechnung der kalkulatorischen Abschreibung unterscheidet sich von der bilanziellen Abschreibung dahingehend, dass bei dieser ein zu erwartender Verkaufserlös nicht eingerechnet wird. Um etwaige Risiken, die zu Verlusten führen können in die Kalkulation einzubeziehen, werden kalkulatorische Wagniskosten in Form des allgemeinen Unternehmerrisikos oder des speziellen Einzelwagnis einbezogen. |


